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In einer Verbände-Arbeitsgruppe „TMA/TAB der Landesgruppen des DVGW, des BDEW und des VKU wurde jetzt ein Leitfaden zur Umsetzung der Verpflichtungen zur Festlegung und Veröffentlichung von Technischen Mindestanforderungen und Technischen Anschlussbedingungen nach §19 EnWG und §§ 4 NAV / NDAV erstellt.
Der Leitfaden beschreibt für die Netzbetreiber in NRW im Einzelnen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen der Technischen Mindestanforderungen und Technischen Anschlussbedingungen sowie deren Veröffentlichungsumfang und enthält insoweit eine musterhafte, von der Landesregulierungsbehörde NRW (LRegB) befürwortete Aufbaustruktur für die Internetveröffentlichung nebst konkreten Formulierungsbeispielen.
Mit dem Schreiben vom 07.01.2010 hat die Landesregulierungsbehörde NRW (LRegB) mitgeteilt, dass gegen die in dem Leitfaden dargestellte Vorgehensweise aus behördlicher Sicht keine Einwände bestehen und der Leitfaden daher den Mitgliedsunternehmen der unterzeichnenden Landesgruppenverbände zur Anwendung empfohlen werden kann.
Für Ihre weitergehenden Fragen zum Leitfaden stehen Ihnen
Mail:
Sabine.Rauser(at)bdew-nrw.de)
Mail:
esser(at)dvgw-nrw.de)
gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Leitfaden und hieraus ggf. resultierenden Handlungsbedarf im Rahmen eines Infotages „Veröffentlichung von TMA und TAB“ am 26. April 2010 in Bonn unter Mitwirkung der LRegB den Mitgliedsunternehmen zu erläutern. Nähere Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Leitfaden:
Download (PDF, 123 KB)