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Schulungen für das technisch verantwortliche Personal kleiner Wasserwerke gibt es in Deutschland seit vielen Jahren in verschiedenen Regionen und jeweils unterschiedlicher Ausgestaltungen (z. B. Bayern, Baden-Würtemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen.
Der Grundgedanke der Wasserwerksschulung (WWS) sieht Grundschulungen und Nachbetreuungen in Form von Wasserwerks-Nachbarschaften vor.
Während in einigen Bundesländern auf Grund der örtlichen Struktur der Wasserversorgung kleine Wasserwerke (Zweckverbände, Wassergenossenschaften, Vereine etc.) in vergleichsweise großer Anzahl über die ganze Landesfläche gleichmäßig verteilt vorzufinden sind, so gibt es in NRW kleine Wasserwerke hauptsächlich in verschiedenen "Ballungsgebieten" (Ostwestfalen, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen, Oberbergischer Kreis, Eifel u. a.).
Die Organisationsstruktur kleiner Wasserversorger ist in keinster Weise mit den Aufbau- und Ablaufstrukturen kommunaler Unternehmen mit hauptamtlichem Personal zu vergleichen. Mit vergleichsweise einfachen Mitteln und personellen Voraussetzungen soll dafür gesorgt werden, mit geringen Aufwendungen eine Wasserversorgung in der jeweiligen Region unter Einhaltung der Vorgaben der TrinkwV aufrecht zu erhalten. Geltende Technische Regeln und Standards sind dabei häufig nicht ausreichend bekannt.
Grundschulungen - durchgeführt bzw. gefördert durch die DVGW-Landesgruppe Nordrhein Westfalen - wurden seit Ende der 80er-Jahre (seinerzeit in Kooperation mit dem DELIWA-Verein) an zentralen Schulungsstandorten bzw. dezentral in den jeweiligen Gebieten angeboten und durchgeführt.
Mit den Grundschulungen soll das wesentliche Grundwissen i. d. R. für das technisch verantwortliche Personal in kleinen Wasserwerken vermittelt werden.
Das umfasst in der Regel unter der Berücksichtigung regionalspezifischer Besonderheiten der Wassergewinnung verschiedene Beiträge zu den Themenbereichen in drei aufeinander folgenden Schulungsblöcken:
Die Grundschulungen sollen und können dabei in keinster Weise die Ausbildung zum Wassermeister ersetzen.
Mit Nachbetreuungsveranstaltungen sollen dem technisch verantwortlichen Personal - im Anschluss an die Teilnahme an einer Grundschulung - im Sinne einer laufenden Fortbildung aktuelle Neuerungen vorgestellt werden.
Insbesondere im Hochsauerlandkreis konnte die Nachbetreuung in der Vergangenheit bereits in Form von Nachbarschaftsveranstaltungen weitestgehend eingerichtet werden.
In Ostwestfalen konnten in letzter Zeit auch erste Erfahrungen mit Nachbetreuungsveranstaltungen gesammelt werden.
Mit dem WWS-Schulungsangebot sollen lediglich die wesentlichsten Kenntnisse für das technisch verantwortliche Personal kleiner Wasserwerke vermittelt werden. Hiermit soll kein Qualifikationsstandard für technische Führungskräfte nach DVGW-Arbeitsblatt W 1000 erreicht werden. Nach der Philosophie von W 1000 können die Schulungen jedoch zur Erhaltung des Bestandsschutzes für langjährig tätige "Wasserwarte" in vorhandenen kleinen Wasserwerken genutzt werden.
Die Bereitschaft der für die Technik der Wasserversorgung verantwortlichen Personen sich ausreichend zu qualifizieren und fortzubilden kann i. d. R. nur mit entsprechendem Nachdruck der jeweiligen Aufsichtsbehörden erreicht werden. Die Kooperation der DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden bei der inhaltlichen Gestaltung der Schulungen sowie bei der Durchführung hat sich aus den Erfahrungen in 2009 sehr bewährt.
Für dieses Konzept konnte auch bei einer Fortbildungsveranstaltung der Akademie für den öffentlichen Gesundheitsdienst am 28. und 29.10.09 in Lüneburg Werbung gemacht und das Interesse der Vertreter aus Gesundheitsämtern auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen erreicht werden.