DVGW e.V. | ![]() |
Relevante Fragestellungen und Thesen in Bezug auf die Fortführung von Wasserwerksschulungen in Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten Jahren im WWS-Beirat Nordrhein-Westfalen diskutiert und dokumentiert.
... und ist verantwortlich für die Trinkwasserversorgung - vorrangig im ländlichen Bereich (kommunale/nichtkommunale Betriebe)?
Vorrangig handelt es sich hierbei um Unternehmen der örtlichen Wasserversorgung ohne hauptamtliches Personal (ehrenamtlich geführte Wasserversorgung Versorgung für ein oder mehrere Häuser mit bis zu 1000 Personen). Hierzu gehören nicht kommunale Betriebe, die nur nicht informativ an den DVGW angebunden sind (Mitgliedschaft).
Der jeweilige Verbandsvorsteher kleiner Wasserwerke garantiert und haftet persönlich für die Einhaltung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.
Die Gewährleistung der notwendigen Qualifikationen kann auch durch Kooperationsgemeinschaften ("Arbeitsgemeinschaften") zwischen kommunalen Wasserwerken und einzelnen oder mehreren kleinen Wasserwerken gesichert werden.
Der in der Praxis erforderliche Schulungsbedarf zeigt sich regelmäßig bei den Anlagen-Begehungen durch die Aufsichtsbehörden.
Im Innenministerium NRW wurde bereits über gebührenpflichtige Kontrollen und Überwachungen nachgedacht, von denen Betriebe mit ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Eigenüberwachung ausgenommen werden können.
Verbandsvorsteher etc. benötigen vorrangig rechtliche Hintergrund-Informationen insbesondere zu Haftungs- und Versicherungsfragen (z. B. durch Referenten von STGB NRW bzw. LKT NRW)
Betriebspersonal benötigt vorrangig technische Informationen (z. B. durch Referenten des DVGW)
Dürfen ehemalige Wasserwartstellen mit neuen, wenig qualifizierten Nachfolgern besetzt werden?
Aus politischen Gründen wird es in Zukunft auch noch weiterhin Betriebe geben, die von Wasserwarten geführt werden ("Wasserwarte" sterben nicht aus).
Die Betreuung und der Betrieb evtl. erforderlicher aufwendiger Aufbereitungsmaßnahmen kann jedoch von einem "Wasserwart" grundsätzlich nicht geleistet werden.
Anforderungen sind zu stellen und deren Einhaltung ist zu überwachen von den zuständigen Aufsichtsbehörden (Gesundheitsamt, Wasserbehörde).
Die praktischen Anforderungen sind je nach Art und Umfang der Anlagen sehr unterschiedlich (Betrieb und Instandhaltung. Das von den Behörden geforderte Ziel der hygienisch einwandfreien Trinkwasser-Versorgung ist jedoch für alle gleich.
Die für Aufgaben der Daseinsvorsorge zuständige Gemeinde sowie die für die Wasserversorgung zuständigen Aufsichtsbehörden müssen "verantwortlich" Schulungen bzw. Qualifikationsnachweise von den in der öffentlichen Trinkwasserversorgung tätigen Institutionen bzw. Personen fordern und nachverfolgen?
Die verantwortlichen Betreiber sollten jedoch primär über die Kommunen zur Nutzung von Qualifikationsangeboten bewegt werden.
Die Kommunen sind verantwortlich für Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge wie für die öffentliche Wasserversorgung und kann aus aus dieser Verantwortung nicht entbunden werden. Sie müssen sich daher auch regelmäßig von der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgabe, z. B. durch kleine Wasserversorger überzeugen.
Die Kommune muss immer der zentrale Ansprechpartner bleiben für alle Belange der öffentlichen Wasserversorgung, selbst wenn die Aufgabe von einem nichtkommunalen Betrieb geleistet wird.
Die Schulungen für das technisch verantwortliche Personal kleiner Wasserwerke sollte primär den für Aufgaben der Daseinsvorsorge "verantwortlichen" Kommunen angeboten werden (Werbung und Information über Städte- und Gemeindebund NRW bzw Städtetag NRW).
Die Kommunen sollten die Schulungen selbst den im Kommunalgebiet tätigen kleine Wasserwerken empfehlen.
Auf diesen Sachverhalt sollten die für die Kommunen zuständigen Verbände regelmäßig hinweisen.
Mit Juristen des BDEW (Heublein) sind die nachfolgenden Fragen zu erörtern: Kann die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung sowie die Verantwortung dafür "delegieren" und in welcher Form? In wieweit haftet die Gemeinde mit für Schäden aus fehlerhafter Wasserversorgung in kleinen Wasserwerken? Inwieweit ist auch die Kommune mitverantwortlich für die Gewährleistung von qualifiziertem Personal in den mit der Wasserversorgung "beauftragten" kleinen Wasserwerken.
Informationsangebote für Vertreter der Aufsichtsbehörden zu technischen Anforderungen aus dem Technischen Regelwerk entwickeln.
Persönliche Ansprache sowie Informationsbedarf wecken bei den regelmäßigen fachspezifischen Fortbildungsangeboten für den ÖGD NRW.
Thematik auch behandeln bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen der Aufsichtsbehörden bei den RPs.
Der WWS-Beirat NRW sollte als Informations- und Entscheidungsgremium erhalten bleiben.
Zu den hier regelmäßig zu behandelnden Themen gehören:
Es wird für sinnvoll erachtet - auch um Signale zu setzen - den WWS-Beirat NRW in die Leitung der Vertretung der für die Trinkwasserversorgung zuständigen Gesundheitsbehörden bzw. der kommunalen Spitzenverbände zu übergeben.
Damit werden Aussagen und Vereinbarungen des WWS-Beirates NRW sicherlich von der Zielgruppe der kleinen Wasserwerke glaubwürdiger empfunden und von den Behörden intensiver unterstützt bzw. genutzt.
Der Vorsitz des WWS-Beirates wurde nach Vereinbarung in der Sitzung des WWS-Beirates NRW ab Januar 2007 von Dr. Lacombe, LÖGD NRW wahrgenommen. Die DVGW-LGST übernimmt weiterhin die Geschäftsführung für dieses Lenkungsgremium.
Der DVGW wird Schulungskonzepte entwickeln und bei Bedarf anbieten.
Informationen in Veranstaltungen durch den DVGW sollen da angeboten werden, wo Bedarf gemeldet wird.
Der DVGW muss nicht Schulungen (WWS) für eine spezielle Zielgruppe (vorrangig "Nicht-Mitglieder") "unter Preis" verkaufen.