Mitglieder im WWS-Beirat NRW sind grundsätzlich Vertreter der nachfolgend genannten Institutionen:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV)
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
persönliche Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen (Hygieneinspektoren)
Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW)
Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindenbund (StGB NRW)
Verband kommunaler Unternehmen - Landesgruppe NRW (VKU NRW)
DVGW-Landesgruppe NRW (mit aktiven WWS-Obleuten)
Berufsgenossenschaft BGETEM (Gast)
Sicherheitstechnische Dienst der Versorgungswirtschaft e.V. - SDV (Gast)
Aufgaben und Ziele des WWS-Beirat NRW
Informations- und Erfahrungsaustausch mit den in WWS eingebundenen Behörden (u.a. alle relevanten Vertreter aus Gesundheitsämtern), Institutionen, Versorgungsunternehmen und Verbänden.
Notwendige bzw. sinnvolle Schulungsinhalte (-unterlagen) der Schulungen bzw. Erfahrungsaustauschveranstaltungen für kleine Wasserwerke festlegen.
Programme bzw. Themen für Info- und Erfahrungsaustausch (Nachbetreuungsveranstaltungen) feststellen und festlegen.
Information - insbesondere für Vertreter der Gesundheitsämter - über Neuerungen im Technischen Regelwerk.
Förderung der Nutzung des WWS-Bildungsangebotes in NRW durch die Beteiligten im WWS-Beirat im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Aufbereitung der Themen und Hilfsmittel für ein TSM nach DVGW-Arbeitsblatt W 1000 für kleine Wasserwerke
Gestaltung von Informationen und Hilfsmitteln zur Überwachung kleiner Wasserwerke durch die Aufsichtsbehörden - orientiert am TSM nach DVGW-Arbeitsblatt W 1000.
Der WWS-Beirat NRW versteht sich auch als Bindeglied zwischen der Praxis der Wasserversorgung vor Ort und den politischen Entscheidungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden auf Landesebene.
Die Listen der Gremien-Mitarbeiter und weitere Informationen zum Beirat finden Sie in Meine Landesgruppe