Die Betreiber der Erdgasanlagen im Geltungsbereich des EnWG müssen über eine angemessene personelle und technische Ausstattung sowie eine entsprechende Organisation verfügen. Hierzu gehört auch die Dokumentation. Die grundlegenden Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern der Erdgasanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 10103 festgelegt. Für Gasgeräte und Thermoprozessanlagen werden diese Anforderungen durch die BetrSichV geregelt.
Auch die Planung, Errichtung und die Bauausführung sowie die Überwachung des Bauvorhabens haben unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik durch qualifiziertes Personal zu erfolgen. Dies sind vor allem beauftragte Unternehmen, die die erforderliche Befähigung besitzen und nachgewiesen haben, sowie Fachleute der Netzbetreiber.
Zur praxisgerechten Selbsteinschätzung der betrieblichen Organisation stellt der DVGW zum DVGW-Arbeitsblatt G 1010 den Betreibern der Erdgasanlagen einen Leitfaden – Technisches Sicherheitsmanagement - zur Verfügung. Hier werden mit Hilfe von gezielten Fragen zu den einschlägigen Organisationsbereichen die bestehenden betrieblichen Regelungen hinterfragt. Eine neutrale Beurteilung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) durch TSM-Experten des DVGW ist möglich und wird förmlich in einer Urkunde bestätigt.
2.1 Gas-Druckregel- und -Messanlagen sowie Gas-Druckregelstrecken
2.4 Rohrnetzprüfung
2.5 Gasgeräte und Thermoprozessanlagen
2.5.1 Gasgeräte
2.5.2 Thermoprozessanlagen
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3 DVGW-Arbeitsblatt G 1010: Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Erdgasanlagen auf Werksgelände.