Die europäische Druckgeräte-Richtlinie „PED“ (97/23/EG) ist für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten vom Hersteller anzuwenden. Ab Inbetriebnahme ist das DVGW-Regelwerk, hier G 498, anzuwenden.
In gastechnischen Anlagen wird Erdgas in Durchleitungsdruckbehältern verfahrenstechnisch behandelt, z. B. in Gasfiltern und Vorwärmern. Betrieb und Instandhaltung dieser Durchleitungsdruckbehälter richten sich nicht nach der Betriebssicherheitsverordnung, sondern werden im DVGW-Arbeitsblatt G 498 „Durchleitungsdruckbehälter“ geregelt.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 498 regelt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für Gasanlagen auch Bau und Instandhaltung der Durchleitungsdruckbehälter mittels dreier Prüfklassen, die durch das Druckliterprodukt definiert sind.