Bei den freiverlegten Gasleitungen ist eine Prüfung nach Abschluss der Montage und bei erdverlegten Gasleitungen grundsätzlich nach dem Verfüllen des Rohrgrabens als Druckprüfung bzw. Festigkeits- und Dichtheitsprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 469 durchzuführen. Bei Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 1 bar kann auch die kombinierte Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung bzw. bis 100 mbar die Belasung-Dichtheitsprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 600 durchgeführt werden.