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4. Erd- und freiverlegte Gasleitungen

4.3 Prüfung und Abnahme bei Neuerrichtung

Bei den freiverlegten Gasleitungen ist eine Prüfung nach Abschluss der Montage und bei erdverlegten Gasleitungen grundsätzlich nach dem Verfüllen des Rohrgrabens als Druckprüfung bzw. Festigkeits- und Dichtheitsprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 469 durchzuführen. Bei Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 1 bar kann auch die kombinierte Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung bzw. bis 100 mbar die Belasung-Dichtheitsprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 600 durchgeführt werden.